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Green Card durch den Arbeitsplatz

Pro Jahr werden ca. 140.000 Einwanderungsvisa für die Employment-Based, also die arbeitsplatzbasierte, Green Card Kategorie ausgestellt. Hier kommt es auf die beruflichen Qualifikationen sowie ein konkretes Jobangebot in den USA an. 

 

Wie bekomme ich eine arbeitsplatzbasierte Green Card?

Neben der familienbasierten Green Card bildet die Immigration aufgrund der beruflichen Qualifikation mit die größte Einwanderungsgruppe in die USA. Für diese so genannte arbeitsplatzbasierte Green Card Kategorie gibt es ein festgelegtes jährliches Kontingent. So vergeben die US Behörden pro Steuerjahr ca. 140.000 Einwanderungsvisa für die employment-based Green Cards.

Da die Art der beruflichen Qualifikation sehr unterschiedlich sein kann, sind die arbeitsplatzbasierten Green Cards in fünf Unterkategorien aufgeteilt. Zu beachten gilt dabei, dass bei einigen Unterkategorien bei Antragstellung ein Arbeitsplatzangebot in den USA vorliegen muss.

Wichtig ist hierbei, dass nicht jedes beliebige Arbeitsangebot ausreicht, sondern dieses speziell durch den Prozess der so genannten Labor Certification geprüft werden muss.

Für einen temporären Arbeitseinsatz in den USA muss keine Green Card beantragt werden. Es genügt hier ein US Arbeitsvisum.

Was ist eine Labor Certification?

Bei den arbeitsplatzbasierten Green Cards der Kategorie EB-2 und EB-3 muss eine sogenannten Labor Certification, also eine nationale Arbeitsmarktprüfung, durchgeführt werden. Hierbei wird geprüft, ob ein US Staatsbürger oder ein bereits ansässiger Green Card Inhaber die vorgesehene Arbeit gleichwertig erledigen könnte.

Anders als bei den familienbasierten Green Cards muss bei den arbeitsplatzbasierten Green Cards nur in Ausnahmefällen eine finanzielle Bürgschaft, die so genannte Affidavit of Support, nachgewiesen werden.

Hier zur Übersicht der prozentuale Anteil der Unterkategorien am Gesamtjahreslimit der arbeitsplatzbasierten Green Cards:

Green Card Kategorie

Prozentualer Anteil

EB-1: Personen von hohem nationalen Interesse für die USA

28,6%

EB-2: Personen mit besonderen Fähigkeiten

28,6%

EB-3: Akademiker, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmer

28,6% (davon maximal 5.000 Green Cards für “sonstige Arbeitnehmer“)

EB-4: Besondere Immigranten und Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften

7,1%

EB-5: Investoren

7,1%

EB-1 Green Card: Personen von nationalem Interesse für die USA

Die EB-1 Green Card ist für hochqualifizierte Fachkräfte, also Priority Workers, aus der ganzen Welt geschaffen, die von hohem nationalem Interesse für die USA sind. Diese Personen qualifizieren sich durch außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kunst oder Sport.

Diese Kategorie benötigt keine nationale Arbeitsmarktprüfung zur Antragstellung. Sie gliedert sich in folgende Unterkategorien: 

  • EB-1A: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
  • EB-1B: Herausragende Hochschullehrer & Forscher
  • EB-1C: Leitende Angestellte & multinationale Manager

EB-1A: Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Für dieses Visum können sich Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten bewerben. Das heißt, der Antragsteller muss Spitzenleistungen in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Bildung, Kunst oder Sport erbringen.


Jedes Jahr wird nur eine bestimmte Anzahl an EB-1A Green Cards vergeben. Die restlichen qualifizierten Anträge kommen auf eine Warteliste. Da hier in der Regel nicht enorm viele Anträge eingehen, sind die Wartezeiten in der Regel relativ kurz.

EB-1A Green Card Voraussetzungen

Um die Voraussetzungen für die EB-1A Green Card zu erfüllen, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Der Nachweis über die Verleihung einer international bedeutsamen Auszeichnung, wie beispielsweise der Pulitzer-Preis, eine olympische Goldmedaille oder der Nobelpreis.

Oder

2. Die Erfüllung von mindestens drei der folgenden zehn Kriterien:

  • Eine national oder international anerkannte Auszeichnung für besondere Leistung in einem der genannten Fachgebiete.
  • Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die als Zulassungsvoraussetzung hervorragende Leistungen in einem bestimmten Gebiet verlangt.
  • Veröffentlichungen über den Antragsteller in bekannten oder professionellen Fachzeitschriften, Handelspublikationen oder sonstigen Publikationen mit großer Leserzahl.
  • Jurorentätigkeit bei der Beurteilung der Arbeit anderer Fachexperten im gleichen Berufsgebiet.
  • Selbständige Beiträge von außergewöhnlicher Bedeutung in dem entsprechenden Fachgebiet.
  • Die Autorenschaft von herausragenden Beiträgen in Fachzeitschriften, Handelspublikationen oder sonstigen Publikationen mit großer Leserzahl.
  • Die Präsentation der eigenen Arbeiten auf Kunstausstellungen oder öffentlichen Aufführungen.
  • Führende oder entscheidende Beiträge zu Organisationen, die einen hervorragenden Ruf haben.
  • Eine überdurchschnittliche hohe Vergütung im Vergleich zu anderen Personen im gleichen Fachgebiet.
  • Kommerzielle Erfolge in der darstellenden Kunst, die anhand von Ticket- oder Medienverkäufe nachgewiesen werden können.

Zudem muss der Antragsteller entweder ein konkretes Stellenangebot in den USA vorlegen oder anderweitig nachweisen, dass er im gleichen Fachgebiet in den USA arbeiten möchte. Als Nachweis dienen beispielsweise vertragliche Verpflichtungen oder eine ausführliche Erklärung des Antragstellers, wie er in den USA seine aktuelle Tätigkeit weiterführen möchte.

EB-1A Green Card beantragen

Um die EB-1A Green Card zu beantragen, muss der Antragsteller als erstes eine Petition mit dem Formular I-140 einreichen. Während in den anderen arbeitsplatzbasierten Green Card Kategorien der zukünftige Arbeitgeber diese Aufgabe übernehmen muss, tritt bei diesem Visum der Antragsteller selbst als sein eigener Sponsor auf. Er ist damit ein so genannter Self-Petitioner.

Sobald die Petition genehmigt ist, kann das Einwanderungsvisum bei der Einwanderungsbehörde U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) beantragt werden.

EB-1B: Herausragende Hochschullehrer & Forscher

Diese Unterkategorie der arbeitsplatzbasierten Green Cards ist an Hochschullehrer und Forscher gerichtet, die besondere akademische Fähigkeiten aufweisen. Diese Gruppe von Personen mit hohem nationalem Interesse darf sich nicht selbstständig machen, sondern muss über ein Stellenangebot in den USA verfügen.

EB-1B Green Card Voraussetzungen

1. Der Antragsteller muss entweder Hochschullehrer oder Forscher sein, dessen Leistungen in seinem akademischen Gebiet international anerkannt sind.

Nachzuweisen ist dies durch die Erfüllung von mindestens zwei der folgenden sechs Kriterien:

  • Der Antragsteller hat wichtige Preise oder Auszeichnungen für seine Leistungen in seinem akademischen Gebiet erhalten.
  • Er ist Mitglied in Vereinigungen, die als Zugangsvoraussetzungen herausragende Leistungen verlangen.
  • Über die Arbeit des Antragstellers wurden Beiträge in Fachpublikationen veröffentlicht.
  • Jurorentätigkeit zur Bewertung der Arbeit von anderen Personen in dem entsprechenden Fachgebiet.
  • Eigene wissenschaftliche Beiträge in dem entsprechenden akademischen Bereich.
  • Erstellung von Artikeln in Fachzeitschriften oder Büchern, die international veröffentlicht wurden.

2. Der Antragsteller muss eine Lehr- oder Forschungstätigkeit von mindestens drei Jahren in seinem akademischen Bereich nachweisen können.

3. Das nachzuweisende Stellenangebot muss eine feste Anstellung sein, die „auf Lebenszeit“ erteilt wurde oder darauf hinausläuft, also einem unbefristetem Anstellungsverhältnis gleichkommt.

4. Das Stellenangebot muss von einer US-amerikanischen Universität, Hochschule oder einem Institut kommen. Private Arbeitgeber werden nur genehmigt, wenn diese mindestens drei Forscher mit Vollzeitverträgen beschäftigen und besondere akademische Leistungen nachweisen können.

EB-1B Green Card beantragen

Zur Einstufung als herausragender Hochschullehrer oder Forscher muss eine Bildungs- oder Forschungseinrichtung das Formular I-140 einreichen.

Außerdem muss der zukünftige Arbeitgeber nachweisen, dass er in der Lage ist, dem Antragsteller das angebotene Gehalt zu zahlen, beispielsweise durch Kopien von Jahresberichten. 

EB-1C: Leitende Angestellte & multinationale Manager

Diese Kategorie der Priority Workers richtet sich an Manager und leitende Angestellte, die in die USA auswandern wollen.

EB-1C Green Card Voraussetzungen

Bei dem EB-1C Einwanderungsvisum muss nicht nur der Antragsteller, sondern auch der zukünftige Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Kriterien für den Antragsteller:

  • Der Antragsteller muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr in der Firma außerhalb der USA angestellt gewesen sein.
  • Er muss eine leitende oder geschäftsführende Position in dem Unternehmen außerhalb der USA innehaben und ist auch als leitender oder geschäftsführender Angestellter dort eingestellt.


Kriterien für den Arbeitgeber:

  • Das US-amerikanische Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr geschäftlich tätig sein.
  • Weiterhin muss es eine separate rechtliche Einheit und durch eine unternehmerische Beziehung mit dem ausländischen Arbeitgeber verbunden sein, z.B. Zweigstelle oder Tochtergesellschaft.

EB-1C Green Card beantragen

Antragsteller für die EB-1C Green Card sind zwingend von einem Stellenangebot des Unternehmens in den USA abhängig.

Der amerikanische Arbeitgeber muss das Formular I-140 ausfüllen und zusammen mit den Nachweisen über die genannten Anforderungen einreichen. Zudem muss die Geschäftsbeziehung des Unternehmens in den USA und im Ausland verdeutlicht werden.  Das aktuelle und zukünftige Aufgabengebiet des Antragstellers muss aufgelistet sein und Angaben zu seinem Arbeitsvertrag und zur beruflichen Qualifikation gemacht werden.

EB-2 Green Card: Personen mit besonderen Qualifikationen

Das EB-2 Einwanderungsvisum richtet sich an zwei Personengruppen:

  1. Personen mit einem höheren Bildungsabschluss und
  2. Personen mit besonderen Fähigkeiten in Wissenschaft, Wirtschaft oder der Kunst.

Je nachdem in welcher der beiden Unterkategorien man den Antrag stellen möchte, gelten unterschiedliche Bedingungen.

EB-2 Green Card Voraussetzungen

  • Für die erste Unterkategorie muss der Antragsteller einen Abschluss nachweisen, der höher als der US Bachelorabschluss ist, z.B. Master oder Promotion. Liegt nur ein Bachelorabschluss vor, kann eine fünfjährige, einschlägige Berufserfahrung ebenfalls ausreichend sein.
  • Um sich für die zweite Unterkategorie zu qualifizieren, muss der Antragsteller über Fähigkeiten verfügen, die deutlich über dem Durchschnitt in seinem Berufsfeld liegen und dadurch nationale Anerkennung erfahren haben. Ausgenommen sind hierbei die Bereiche Sport und Erziehung.
  • Für beide Unterkategorien muss ein Labor Certification vorliegen.
  • Der zukünftige Arbeitgeber muss nachweisen, dass er mindestens 100% des Lohns zahlen wird, der für eine vergleichbare Position üblicherweise gezahlt wird. Die Feststellung dieses üblichen Lohns erfolgt über eine Prevailing-Wage-Anfrage bei einer lokalen US Arbeitsagentur.

EB-2 Green Card beantragen

Als erstes sollten die akademischen Abschlüsse auf Gleich- oder Höherwertigkeit zu einem US amerikanischem Bachelorabschluss geprüft werden.

Dann muss der zukünftige Arbeitgeber eine Prevailing-Wage-Anfrage stellen, um den üblichen Lohn feststellen zu können. Im Anschluss muss er die Stelle öffentlich in mindestens zwei Zeitungen und bei der US Arbeitsagentur ausschreiben. Mit qualifizierten Bewerbern müssen Interviews geführt und im Anschluss nachgewiesen werden, warum diese nicht für die Stelle in Frage kommen. In diesem Fall kann ein Labor Certification Application beim US Department of Labor eingereicht werden.

Danach kann die Petition I-140 bei der Einwanderungsbehörde abgegeben werden.

EB-3 Green Card: Akademiker, Fachkräften & sonstige Arbeitnehmer

Wer nicht über einen Hochschulabschluss wie Master oder Promotion oder außergewöhnliche Fähigkeiten verfügt und sich damit nicht für eine EB-1 oder EB-2 Green Card qualifiziert, könnte für die EB-3 Green Card geeignet sein. Diese Kategorie richtet sich in erster Linie an Akademiker, qualifizierte Fachkräfte und sonstige Arbeitnehmer.


Aufgrund der Vielzahl der Anträge in dieser Kategorie kommt es oft zu langen Wartezeiten bei der Bearbeitung.

EB-3 Green Card Voraussetzungen

  • Akademiker, also professional worker, müssen zwingend einen Abschluss haben, der dem US Bachelor gleichgestellt ist. Dieser Abschluss muss außerdem Voraussetzung für den zukünftigen Arbeitsplatz in den USA sein.
  • Facharbeiter, also skilled worker, müssen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Diese muss auch für den zukünftigen Arbeitsplatz in den USA erforderlich sein.
  • Sonstige Arbeitnehmer, also unskilled workers, müssen über eine Ausbildung oder über Berufserfahrung verfügen, die von dem zukünftigen Arbeitsplatz verlangt wird. Der Arbeitsplatz muss zudem zeitlich unbefristet sein und darf keine Saisonarbeit umfassen.
  • Der Arbeitgeber muss ein Labor Certification vorlegen und damit nachweisen, dass er keinen US Staatsbürger oder anderen Green Card Inhaber für die zu besetzende Stelle finden konnte.
  • Auch hier muss der Arbeitgeber dem Antragsteller mindestens 100% des Lohns zahlen, der für eine vergleichbare Position gezahlt werden würde.

EB-3 Green Card beantragen

Die Beantragung der EB-3 Green Card umfasst die gleichen Schritte wie der Antrag auf eine EB-2 Green Card:

Der US  Arbeitsgeber lässt den üblichen Lohn durch eine Prevailing-Wage-Anfrage feststellen. Im Anschluss schreibt er die Stelle öffentlich aus und muss mit qualifizierten Bewerbern Interviews führen. Wenn die Stelle dadurch nicht besetzt werden kann, kann eine Labor Certification Application eingereicht werden. Im Anschluss folgt die I-140 Petition.

EB-4 Green Card: Spezielle Einwanderer & Mitarbeiter von Kirchen

Die EB-4 Green Card für die USA richtet sich an eine relativ kleine, dafür aber sehr heterogene Gruppe von Personen, der die US-amerikanische Regierung aus politischen oder moralischen Gründen die Möglichkeit der Immigration gewährt. Dazu zählen beispielsweise ehemalige Arbeitnehmer der Panama Canal Company, im Ausland angestellte Mitarbeiter der amerikanischen Regierung oder Mitarbeiter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

Da unter Special Immigrants nur sehr wenige Personen fallen, wird im Folgenden nur auf die Religious Workers eingegangen.

EB-4 Green Card Voraussetzungen

  • In der Regel wird ein Bachelorabschluss oder äquivalent erwartet.
  • Eine einschlägige Berufserfahrung im gelernten Religionsberuf ist ebenfalls nötig. So muss der Antragsteller mindestens in den letzten beiden Jahren geistlichen Pflichten in einer ausländischen kirchlichen Organisation nachgekommen sein.
  • Nach Einwanderung muss der Antragsteller in einem ähnlichen Berufsfeld in den USA tätig werden, wie bereits in der Vergangenheit.
  • In Frage kommen Positionen wie: Geistliche/Pfarrer, Geistliche Akademiker, Geistliche Fachberufe und Geistliche Berufungen, wie z.B. Nonnen oder Mönche.

Besonderheit:

Eine Labor Certification ist bei der Beantragung des EB-4 Visums nicht notwendig.

EB-4 Green Card beantragen

Als erstes muss die amerikanische Glaubensgemeinschaft den Antrag für den Arbeitnehmer mithilfe des Formulars I-360 beim U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) stellen. Dabei muss unter anderem nachgewiesen werden, dass die Glaubensgemeinschaft keinen Gewinn erwirtschaftet. Außerdem muss vorgelegt werden, wie der Antragsteller vergütet werden soll, dessen Berufserfahrung und in welche der genannten Berufsgruppen er fällt.

EB-5 Green Card: Investoren

Will ein Antragsteller ein Unternehmen in den USA aufbauen, so benötigt er keinen Arbeitgeber, sondern kann eine EB-5 Green Card, auch Investoren Green Card genannt, beantragen.

EB-5 Green Card Voraussetzungen

  • Es müssen mindestens 1.000.000 USD investiert werden. Erfolgt die Investition in einem ländlichen Gebiet oder einer Region mit hoher Arbeitslosenquote, können unter Umständen auch 500.000 USD genügen.
  • Es müssen mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze neu geschaffen oder erhalten werden.
  • Der Investor muss aktiv an der Leitung des Unternehmens teilnehmen.
  • Das kommerzielle Unternehmen muss nach dem 29.11.1990 gegründet worden sein. Bei vorheriger Gründung muss es gekauft und so umstrukturiert wurden sein, dass ein neues Unternehmen daraus entstanden ist.
  • Die Geschäftsform des Unternehmens spielt keine Rolle.

EB-5 Green Card beantragen

Als erstes reicht der Antragsteller das Formular I-526 bei dem zuständigen Service-Center der Einwanderungsbehörde ein. Außerdem müssen Nachweise erbracht werden, die belegen, dass das Investitionskapital legal erworben wurde, durch die Investition mindestens zehn Arbeitsplätze erschaffen und bewiesen werden, dass er Antragsteller eine aktive Rolle in dem Unternehmen haben wird.

Wird der Antrag bewilligt, erhält der Antragsteller eine Green Card unter Vorbehalt. Nach zwei Jahren wird dann erneut geprüft, ob der Antragsteller seinem Investorenversprechen nachgekommen ist.